ÖFFENTLICHE ZUSTELLUNG
Öffentliche Zustellung nach dem Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Für den Fall, dass Schriftstücke des Jobcenters Steinburg zugestellt werden sollen, aber
- der Aufenthaltsort eines Empfängers unbekannt ist und
- die Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist oder
- sie außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht,
erfolgt die öffentliche Zustellung nach § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung.
Über einen Aushang wird der Zustellungsempfänger darüber informiert, dass ein Schriftstück zugestellt
werden soll und wo es in Empfang genommen werden kann. Die Aushänge erfolgen in den zuständigen
Dienststellen in Glückstadt, Itzehoe oder Kellinghusen von außen einsehbar in den Empfangsbereichen.