BILDUNG & TEILHABE
Zusätzlich zu den maßgebenden Regelbedarfen für Kinder und Jugendliche werden ab dem 01.01.2011 die neuen Bildungs- und Teilhabeleistungen - das sogenannte Bildungspaket - erbracht.
Das neue Bildungspaket umfasst folgende Leistungen:
- Kostenübernahme für eintägige Schul- und Kitaausflüge
- Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten und mehrtägige Fahrten der Kita-Gruppe
- Zuschuss zum persönlichen Schulbedarf
- Zuschuss zu den Schülerbeförderungskosten für Schüler/innen der Klassen 11 bis 13 (Schüler/innen der Klassen 1 bis 10 sind aufgrund der geltenden Schülerbeförderungssatzung des Kreises Steinburg von den Kosten freigestellt)
- Übernahme notwendiger u. angemessenen Kosten einer Lernförderung
- Zuschuss zum Mittagessen in KiTa, bei den Tageseltern und in der Schule
- Zuschuss für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z.B. zur Mitgliedschaft des Sportvereins, den Pfadfindern oder Musikunterricht)
Diese Leistungen werden auch für Kinder zur Verfügung gestellt, für die ein Kinderzuschlag oder Wohngeld gewährt wird. Zuständig ist in diesen Fällen allerdings nicht das Jobcenter, sondern die Stadt- bzw. Amtsverwaltung.
Anträge auf Leistungen und Bildung und Teilhabe finden Sie in unserem >Infocenter<. Die Zuschüsse zum persönlichem Schulbedarf werden mit den Regelleistungen jeweils im August und Februar ausgezahlt. Ein gesonderter Antrag ist für diese Leistung nicht notwendig.